Bürgerservicestelle – Rathausplatz 1
Sprechzeit jeden 3. Dienstag im Monat: 8:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr
Öffnungstermine 2024
16.01. 19.03. 21.05. 16.07. 17.09. 19.11.
20.02. 16.04. 18.06. 20.08. 15.10. 17.12.
Telefon: 037200 – 88241 / Fax: 037200 – 88244
In der Bürgerservicestelle ist keine Sofortausstellung vorläufiger Dokumente möglich.
Generell ist für den Ortsteil Wittgensdorf die Stadtverwaltung Chemnitz zuständig. Wenden Sie sich bitte außerhalb der genannten Zeiten direkt an das Rathaus Chemnitz Alle Ämter mit Öffnungszeiten und Kontaktdaten finden Sie unter:
www.chemnitz.de – Ämter A-Z
Leistungsangebot der Bürgerservicestelle
Serviceleistungen in der Bürgerservicestelle werden für Ämter und Einrichtungen der Stadtverwaltung Chemnitz folgende Leistungen angeboten:
- Auskünfte zu Standorten, Zuständigkeiten und Sprechzeiten
- Amtliche Beglaubigungen von Schriftstücken und Unterschriften
- Bereitstellung, Entgegennahme und Weiterleitung ausgewählter Antragsformulare z.B. für Wohngeld, Lastenzuschuss, Wohnberechtigungsscheine
- Bereitstellung von Antragsformularen für Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
- Entgegennahme und Weiterleitung von
- Anträgen auf Baumfällgenehmigung/ Sondernutzung von Grünanlagen/ Nutzung städtischer Sportanlagen
- Beschwerden und Hinweisen
- Post
- Fundsachen
- Meldungen über wilde Müllablagerungen und Schrottfahrzeuge
- Ausstellung des Familienpasses des Freistaates Sachsen
- steuerliche An-, Um- und Abmeldung von Hunden
- An-, Ab-, Ummelden von Müllbehälter
- Verkauf bzw. Abgabe von Restmüll-, Wertstoff- und Laubsäcken sowie Grünschnittsäcke des ASR
- Verkauf von Mietspiegeln
- Gewährung von Einsichtnahmen in die ortsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Chemnitz (Satzungen)
Ausgabe von Vordrucken für die Einkommenssteuererklärung der Arbeitnehmer (Mantelbogen, Anlagen N, Kind, R, AV, FW, KAP, AUS und V) in den Bürgerservicestellen und in der Meldebehörde im Bürgerhaus am Wall, Düsseldorfer Platz 1.
Die ausgefüllte Steuererklärung ist auch weiterhin beim jeweils zuständigen Finanzamt abzugeben. Auskünfte zur Steuererklärung erteilt das Finanzamt.
Einwohnermelde- und Passwesen
- An-, Um- und Abmeldung des Wohnsitzes
- Antragstellung für
- Auskunftssperre/ Übermittlungssperre
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Personalausweis und Reisepass (auch vorläufig)
- Kinderreisepass einschließlich Verlängerung
- Melde-/Aufenthaltsbescheinigung
- Ausstellung bzw. Änderung der Lohnsteuerkarte/ Ersatzlohnsteuerkarte
- steuerliche Lebensbescheinigung
- Bearbeitung von Verlustanzeigen zu Personaldokumenten
- Melderegisterauskünfte
- Ausgabe von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderreisepässen
Kfz-Zulassung
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- Fahrzeugscheinänderung bei Wohnortswechsel innerhalb von Chemnitz
- Entgegennahme einer Veräußerungsmitteilung
- Reservierung eines Wunschkennzeichens