Landwirtschaft - 1
erschienen in: Heft 4/2025
Die Entwicklung der Landwirtschaft unseres Heimatortes im Laufe seiner 770jährigen Geschichte
Ein Beitrag zur Ortsgeschichte
Wie schon in verschiedenen Beiträgen zur Orts- und Kirchengeschichte dargestellt, ist die Gründung unseres Heimatortes nur im Zusammenhang mit der „Ostkolonisation“ unseres Siedlungsraumes durch Ostfränkische Siedler aus dem Raum Würzburg (vgl. hierzu „Die Geschichte der Kirche zu Wittgensdorf – ein Beitrag zur Ortsgeschichte unseres Heimatortes“, Teil 1) zu sehen. Wir wollen deshalb nicht noch einmal die schon behandelten Details besprechen, sondern uns nur mit den Hauptakteuren der Besiedlung, der Bauernschaft, befassen.
Getrieben durch eine entstehende Überbevölkerung im schon o.a. Ostfränkischen Raum zwischen Mainz – Würzburg – Bamberg machten sich die Mutigsten unter ihnen auf den Weg in den Osten, wo ihnen unter der Ägide führender „Mindermächtigen“ Land zur Erschließung zugewiesen wurde.
(Mindermächtige: „Kleine“ Herrschaftsträger gegenüber dem hohen fürstlichen Adel einerseits und dem Bürger- und Bauernstand anderseits. Sie waren von den „Reichsministerialen“, die als Unfreie das Eigengut des Königs oder eines Fürsten zu verwalten und ständig verfügbar zu sein hatten, in den entstehenden Stand der Mindermächtigen aufgestiegen [1])
Unter diesen „Mindermächtigen“ finden wir auch den Namen, der für die Gründung unseres Heimatortes eine entscheidende Rolle spielt: Hugo von Wartha.
Dazu schreibt Walter folgende Zeilen zu den “Ausführungen von D. Rübsamen in “Kleine Herrschaftsträger im Pleißenland”, Mitteldeutsche Forschungen, Band 95, Köln-Wien 1987 und nach eigenen Ermittlungen:
“….. sind noch vor 1200 folgende Ritterfamilien ins Neuland gekommen: von Brand (1172 ff) von Crimmitschau (1212 ff), von Drachenfels (1212 ff), von Frohburg (1148 ff), von Gnandstein (1197 ff), von Kaufungen (1226 ff), von Kohren (1190 ff), von Mildenstein (1196 ff), von Rochlitz (1159 ff), von Rochsburg (1190 ff), von Schellenberg (1206 ff), von Schönburg (1160 ff), von Wartha/Waldenburg (1159 ff).
Hier begegnen uns schon eine große Zahl bekannter Namen. Wichtig für uns ist jedoch die Familie von Wartha, später von Waldenburg genannt. Ein Hugo von Wartha wird in einer Urkunde König Heinrichs V vom 28.1.1105 als Zeuge unter den o.a. Reichsministerialien genannt. Sein Sohn Hugo von Wartha ( * vor 1159, + nach 1183 ) erbaute mit Rudolph von Brand im Auftrag des Kaisers Friedrich I., Barbarossa die Waldenburg (1165–1172) und wird mit Ländereien in der Region Rochlitz - Chemnitz - Glauchau belehnt. In diesem Gebiet liegt auch der Landstreifen zwischen den kleinen Bächen Bara (Bahrebach) und Murschnitz, zwischen Chemnitzaue und „Hoher Straße“ (Leipziger Straße). Hier weist er rheinisch-fränkischen Bauern unter der Führung eines Wittigo (oder ähnlich) Rodeland an. Unter diesen Auswanderern müssen auch viele Einwohner unserer Gegend ihre Vorfahren suchen. Für den Waldenburger war damit des “Wittigen” Dorf entstanden.

Eine erste, einigermaßen gesicherte Angabe zu den angelegten Hofstellen gibt uns Pfarrer Magister Friedrich Ludwig Ackermann (geb. 08.11.1804 in Chemnitz, gest. 27. 01. 1858 in Wittgensdorf), ordentlicher Pfarrer in W. von 1845 bis 1858, in „Die Inspektionen Chemnitz, Stollberg, Zwickau und Neustädtel als neunte Abteilung der „Kirchen-Galerie Sachsens, Lief. 40., Das Kirchdorf Wittgensdorf“.
Hier lesen wir:
„Das Dorf zählt jetzt, außer dem Rittergute und der zugehörigen Schäferei, 42 Bauerngüter, darunter 1 Erbgericht, 30 Gärtner und 152 Häuslerwohnungen“.
Der von uns hochverehrte Kirchenbuchführer Hempel schreibt allerdings auf eine Anfrage der damaligen NSDAP-Gauleitung vom 03.06.1937 folgende Zeilen:
„In einem vorhandenen Erbzinsregister des Rittergutes vom Jahre 1659 werden 33 „Pferdner“ und 26 „Gärtner“ neben 48 „Häuslern“, 7 „Freygärtner“, 8 „Handfröhner“ und 14 „Gärtner in Murschnitz“ benannt. Somit ergeben sich nach dieser Quelle 59 Hofstellen (33 Pferdner plus 26 Gärtner)
Eine weitere Angabe gibt uns auch Pfarrer Lohmann in einer wörtlichen Übernahme aus dem „Vollständiges Staats- Post- und Zeitungs- Lexikon von Sachsen (Band 1-18, 1814-1833).“ Hier lesen wir:
Wittgensdorf enthält unter 212 Häuser mit 1700 Einwohnern und 64 Bauerngüter, welche meist schön gebaut und oft von ziemlicher Bedeutung sind. Unter diese gehört auch die Mühle an der Chemnitz nordöstlich vom Dorf abgelegen.
Eine relativ genaue Quelle finden jedoch wir in den „Sächsischen Meilenblättern“, Freiberger Exemplar, aufgenommen von 1780-1806, im Maßstab 1: 12 000. Hier konnten wir durch Auszählung der dargestellten Höfe, in der Regel Vierseitenhöfe, angelegt in erhöhter Lage oberhalb der Dorfbach 59 Hofstellen in Wittgensdorf ermitteln. Murschnitz wird hier mit 10 Hofstellen angesetzt.
Der aufmerksame Leser wird hier allerdings bemerken, dass die Anzahl der angegebenen Hofstellen stark voneinander abweicht. Dies mag möglicherweise daran liegen, dass unterschiedliche Zählweisen, Definition Gut bzw. Gartengut, Aufteilung von Hofstellen bei Todes- bzw. Erbschaftsfällen etc. diese unterschiedlichen Zahlen hervorbringt oder dass diese Differenzen ganz einfach der zeitlichen Entwicklung über die Jahrhunderte hin geschuldet sind.
Dabei erscheint mir die Auszählung der Hofstellen aus den o.a. „Sächsischen Meilenblättern“ sehr einleuchtend zu sein, da die schon damals hochentwickelte Militärtopographie in Sachsen für Ihre akribische Arbeit bekannt und wegen ihrer qualitativ hochwertigen Ergebnisse geschätzt wurde. Als Urheber dieser Arbeiten seien die Militärkartografen Friedrich Ludwig Aster (Chef des sächsischen Ingenieurkorps im Rang eines Generalmajors, geb. 28.11.1732 Dresden, gest. 01.12.1804 Dresden) und Wilhelm Gotthelf Lohrmann (geb. 31.01.1796 Dresden, gest. 20.02.1840 Dresden) genannt.
F. L. Aster 1732 – 1804

W. G. Lohrmann 1796- 1840

Zum besseren Verständnis seien an dieser Stelle noch die Kartenausschnitte Unter- und Oberwittgensdorf eingefügt.


Diese hier ermittelten 59 Hofstellen sind auch durch eine weitere Quelle, den Katasterblättern (Flurkroki, hier „Croquis der Flur Wittgensdorf“ mit einem zugehörigen „Beiblatt zum…..“), gestützt.
Einfügung: Diese „Katasterblätter“ oder auch als „Flurkarten“ bezeichnet (erstellt von 1835 bis 1841) dienten zur Feststellung der Flächen für die Grundsteuerehebung (vgl. hierzu [04] Seite 12)
Hier konnten auf dem „Beiblatt …“ 58 Hofstellen ausgezählt werden. Zur anschaulichen Information sind beide Kartenwerke beigefügt. Die auf dem „Beiblatt ….“ dargestellte Flur Murschnitz lässt 12 Hofstellen erkennen.


Zu bemerken ist hier jedoch, dass in der Darstellung im „Beiblatt …“ die Ortslage nur bis kurz nach der Kreuzung der Dorfstraße / Eisenbahnstrecke K-C dargestellt ist. Damit fehlt die an der Oberen Haupstraße liegende Hofstelle OH 224, heute Forst- und Gartentechnik Heinz Rüger, in der Aufstellung. Somit erhöht sich die Anzahl der Hofstellen auf 59. Somit können wir für die Zeit ab 1635 (siehe auch: Erbzinregister Rittergut nach Hempel) mit hoher Sicherheit von dieser Zahl ausgehen.
Wie lässt sich nun die Entwicklung unseres Heimatortes beschreiben. Dabei ist zu bedenken, dass erst im Jahr 1404 die erste schriftliche Erwähnung unseres Ortes erfolgte.
Diese finden wir in der Urkunde zur „Verleihung der Kapelle „Unser lieben Frauen“ zu Markersdorf bei Penig durch Burggraf Albrecht von Leißnig und dessen Sohn, Graf Wyrdt an den „Erbarn Priester (H)Ern Tylen Huzzin, Capellan“ der o.a. „Capelle“. Hier wurde als Zeuge namentlich benannt „Er, Johannes, Pharrer zu Wittichendorf“.
Damit war sowohl die Existenz des Dorfes „Wittichendorf“ als auch die der Ortskirche dokumentiert.
Das bedeutet aber, dass wir für alle voher liegenden Jahre auf unbestätigte, wohl aber nachvollziehbare Aussagen und mündliche Übermittlungen angewiesen sind. Allerdings hilft uns hier auch die vohandene wissenschaftliche Literatur in allgemeingültigen Darstellungen die örtliche Entwicklung nachzuvollziehen. Beginnen wir deshalb bei den Anfängen des Dorfes.
Wie auf dem o.a. Katasterblatt (Flurkroki, hier „Croquis der Flur Wittgensdorf“ mit einem zugehörigen „Beiblatt zum ..) gut zu erkennen ist, wurde unser Heimatort als „doppelseitiges Waldhufendorf“ angelegt. Wir lesen dazu in [04] Seite 12:
„Die Waldhufeneinteilung entspricht den wirtschaftlichen Neuerungen, die mit der Rodung verbunden waren. Der Bauer wirtschaftete selbständig, unabhängig von Maßregeln der Herrschaft und der Dorfgemeinde. Er brauchte kein Frondienste zu leisten und erbrachte nach meist drei Freijahren gemessene Abgaben in Produkten und Geld. Sein Feld war insgesamt hinter dem Gehöft, in der Regel quer zu einem Wasserlauf angeordnet und durch einen eigenen Feldweg zu erreichen. Damit ergab sich eine lockere Reihung der Hofstellen und eine lang gestreckte Dorflage entlang eines Baches“
Dazu noch einige Ausführungen zum Begriff der „Hufe“. Eine allgemeingültige Definition dazu liefert uns hier Wikipedia in: (https://de.wikipedia.org/wiki/hufe)
Das Wort Hufe bezeichnet ein landwirtschaftliches Gut, welches mit einem Pflug bestellt werden kann und demnach der Arbeitskraft einer Familie entspricht“ Es bezeichnet sowohl die Hofstelle, das Eigentumsrecht und die Nutzungsrechte an der Allmende ), die einem Mitglied der bäuerlichen Gemeinde zustanden, als auch die von ihm bewirtschaftete Fläche. Daher ist sie auch ein Flächenmaß, regional sehr unterschiedlich groß, entsprechend der örtlichen Bodenschätzung, also der Ertragsleistung der Böden. Insofern ist sie auch ein Maß für die Wirtschaftsleistung eines landwirtschaftlichen Betriebes. Die Hufe entsprach etwa der Grundgröße, die nötig ist, einer Bauernfamilie ein Auskommen zu gewährleisten.
) Almende - Als landwirtschaftlicher Begriff bezeichnet Allmende oder „Gemeine Mark“ Gemeinschafts- oder Genossenschaftseigentum abseits der parzellierten landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Allmende ist somit jener Teil des Gemeindevermögens, der nicht unmittelbar im Interesse der ganzen Gemeinde zur Bestreitung derer Ausgaben verwandt wird, sondern an dem alle Gemeindemitglieder das Recht zur Nutzung haben.
In der o.a. Definition sehen wir auch, dass es nicht möglich ist, hinsichtlich der flächenmäßigen Größe der Hufe eine einheitliche, zahlenmäßig genaue Aussage zu treffen. Allein die Zahl der verschiedenen territorial existierenden Hufen (z.B. Fränkische Hufe, Flämische Hufe oder die Königs- oder Holländerhufe) hatten unterschiedliche Größen.
In den Rodungsgebieten des Erzgebirges und des Erzgebirgsvorlandes wurde, sicher auch aus Gründen der Herkunft der Siedler, die Fränkische Hufe mit 24 Hektar Maßgröße verwendet. Damit ist auch für unser Besiedlungsgebiet mit hoher Sicherheit anzunehmen, dass auch hier die Fränkische Hufe bei der Zuweisung des Rodelandes angewandt wurde.
Nach diesen Ausführungen wollen wir uns mit dem Thema der Zuweisung des Rodelandes näher befassen. Auch hier gibt uns [4] eine wertvolle Erklärung. Auf Seite 17 ff lesen wir dazu folgende Zeilen:
Zu Beginn der Neuzeit bildeten die Bauern den überwiegenden Teil der Landbevölkerung. In der Sprache der frühen Neuzeit wird der Bauer als „besessener Mann“ also als ansässiger, grundbesitzender Mann bezeichnet. Als Besitzender des in der Besiedlungszeit in Hufen eingeteilten Landes war der Bauer Mitglied der Dorfgemeinde, die die Angelegenheiten der bäuerlichen Dorfflur in Abhängigkeit und Übereinstinnung mit dem Grundherrn regelte. Gleichzeitig besaß er Anteil an den Rechten und Nutzungen der Gemeinde. Nach der Größe des Grundbesitzes wurden die Bauern in Mehrhüfner, Vollhüfner, Halbhüfner, Viertelhüfner, Achtelhüfner und kleinere Bruchteile von Hufen besitzenden Bauern (bis zu 1/32) unterteilt. Je nach der Besitzgröße und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bauerngutes unterschied man die Gruppen der Spannbauern und der Handbauern, deren Bezeichnung sich aus dem Besitz von Pferden und den damit zu leistenden Frondiensten ableitete. Eine Zersplitterung des bäuerlichen Besitzes wurde seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts besonders durch die Bauernschutzpolitik des Landesherren unterbunden. Der Besitz konnte nur geschlossen vererbt werden, um so die volle Steuer- und Leistungsfähigkeit der bäuerlichen Wirtschaft zu gewährleisten. Demgegenüber bestand für die Bauern die Möglichkeit, ihren Grundbesitz zu vergrößern, indem sie in den Gemeindefluren Grundstücke erwarben.
Bei Gesprächen mit Wittgensdorfer Landwirten konnte festgestellt werden, dass es auch in unserem Heimatort sehr unterschiedlich große Grundbesitzgrößen gab. So verfügte das Rittergut über ca. 100 ha, weitere Landwirte bewirtschafteten von 50 ha, 22 ha, 15 ha bis zu 10 ha. Die durchschnittliche Größe der Bauergüter soll bei rund 15 ha (?) gelegen haben.
Weiter lesen wir in [4] auf Seite 18:
Als „Gärtner" wurden die Eigentümer eines Hauses mit Hausgarten im Dorf und einem kleinen Feldbesitz in der Flur bezeichnet. Sie waren weder an der Dorfgemeinde und den daraus resultierenden Rechten und Pflichten beteiligt, noch waren sie im Besitz von Land, mit denen sie einen größeren landwirtschaftlichen Eigenbetrieb hätten unterhalten können. In den schriftlichen Quellen treten die Gärtner verstärkt seit Ende des 15. Jahrhunderts auf. Diese Schicht entstand vorwiegend aus der Bauernschaft. Ihre wirtschaftlichen Grundlagen bestanden nur zum Teil aus selbstständiger landwirtschaftlicher Tätigkeit, außerdem gingen sie landwirtschaftlicher und handwerklich gewerblicher Lohnarbeit nach. Damit wurden sie Träger des Dorfhandwerkes und des Dorfhandels. Ein Teil der Gärtner vermochte seinen Besitz durch Erwerb von Hufenteilen, wüsten Landes oder dergleichen zu erweitern.
Neben den Gärtnern gab es als dörfliche Unterschicht die Häusler, die sich in den Waldhufendörfern in den anfänglich von der Bebauung freigehaltenen Bachauen ansiedelten. Sie wiesen in Bezug auf ihre wirtschaftliche, soziale und verfassungsrechtliche Lage viele Gemeinsamkeiten mit den Gärtnern auf. Allerdings besaßen sie keinen Boden, sondern ernährten sich von landwirtschaftlicher und handwerklicher Lohnarbeit. Der Besitz der Häusler war ihr Haus, welches auf „Amts-, Gemeinde-, Guts- oder anderem privaten Boden stand. Deshalb war ihre Stellung innerhalb der dörflichen Gesellschaft noch niedriger als die der Gärtner. Zu den Häuslern zählten in erster Linie die Dorfhandwerker und die ländlichen Lohnarbeiter.
Den Bauern, Gärtnern und Häuslern stand seit der sozialen Aufgliederung der Landbevölkerung die besitzlose Gruppe der „Inwohner" (Einwohner) gegenüber. Zu ihnen zählten die Hausgenossen und Dienstboten, d. h. Knechte und Mägde. Die Hausgenossen bildeten die unterste soziale Schicht der ländlichen Bevölkerung. Sie genossen als Untermieter nur ein Wohnrecht in der Gemeinde und ernährten sich von Lohnarbeit. Zu den Hausgenossen gehörten Angehörige der Ansässigen, wie zB. die Söhne mit selbstständigem Haushalt, aber ohne eigenes Haus, und Fremde. Zu den Hausgenossen zählten auch die Auszügler, d.h. Einwohner, die das Gut schon ihren Kindern zur Bewirtschaftung übergeben und sich ihr Wohn- und Versorgungsrecht gesichert hatten. Im günstigsten Fall wohnten sie in einer ausgebauten Auszugswohnung im Seitengebäude. Daneben gab es das Gesinde, das völlig von den Bauern oder anderen Dienstherren abhängig war.
Mit diesen, wohl doch etwas theoretischen, aber zum Verständnis der dörflichen Entwicklung erforderlichen Ausführungen beenden wir den ersten Teil unseres Artikels. In den weiteren Teilen werden wir dann den örtlichen Bezug zur Entwicklung der Bauernschaft herstellen und schlussendlich mit der Kollektivierung der landwirtschaftlichen Produktion in der DDR die Artikelserie beenden.
Ullrich Nier
Ortschronist
Kultur- und Heimatverein Wittgensdorf e.V.
Quellenverzeichnis:
[01] - Dissertation „Die führenden Mindermächtigen im Reichsterritorium Pleißenland“, Mag. phil. Dr. iur. Nikolaus Schönburg-Hartenstein, Wien, 2014
[02] - Walther, Hans, Das obere Mulde-Chemnitz-Gebiet am Beginn der Landesausbauzeit um 1100 im Spiegel des historischen Namengutes, in: Zur Besiedlung der – Region Rochlitz Chemnitz-Glauchau, Miriquidi-Verlag 2001
[03] - Unser Wittgensdorf, RIEDEL-Verlag, 09247 Röhrsdorf, 1994
[04] - 750 Jahre Einsiedel, Verlag Heimatland Sachsen Chemnitz GmbH, 2004