Rittergut – 2
erschienen in: Heft 2/2017
Zur Geschichte des Wittgensdorfer Rittergutes, Teil 2
Ein Beitrag zur Ortsgeschichte
Nachdem wir uns im ersten Teil unseres Beitrages zur Geschichte des Wittgensdorfer Rittergutes mit seiner Lage und den Gebäuden beschäftigt haben, wollen wir uns nun seiner geschichtlichen und politischen Entwicklung zuwenden. Dazu müssen wir uns aber noch einmal in die Mitte des 12. Jahrhunderts begeben. Die Besiedlung unserer Heimat begann im 12. Jahrhundert. Es waren rheinfränkische Siedler, die das Gebiet zwischen Zwickauer Mulde und dem Chemnitzfluß zugewiesen bekamen. Die Wittgensdorfer Flurgrenzen lagen im Süden am Bahrebach, im Norden am Holzbach, im Osten am Chemnitzfluß und im Westen an der Hohen Straße (Leipziger Straße, ehem. B 95).

Die sich aus diesen Grenzen ergebende Fläche (nach https://de.wikipedia.org/wki/ChemnitzWittgensdorf: Fläche 12,54 km²) wurde auf 43 Bauern, ein Pfarrgut und ein Vorwerk (später: Rittergut) aufgeteilt. Nach Blaschke [1] ist unser Heimatort als "Waldhufendorf" entstanden. Dabei befanden sich erste Anwesen auf beiden Seiten eines Tales in der Nähe des Dorfbaches, aber immer auf einem höheren Niveau. Die Flurstücke - auch auf Grund ihrer Anordnung als sog. "Hofflure" bezeichnet, da sie unmittelbar am jeweiligen Bauernhof begannen, zogen sich bis zur Grenze der oben dargestellten Ortsflur hin. Dabei reichte der Wald ursprünglich bis unmittelbar an die Hofstellen heran. Wie schon im Teil 1 des Artikels beschrieben, wurden das Vorwerk und das Pfarrgut an einer exponierten Stelle angelegt. Im vorstehenden Kartenausschnitt gut zu erkennen ist die dem Rittergut (1) zugeordnete Fläche mit der Bezeichnung "Hof Feld". Die rechts daneben liegende Fläche zwischen Friedhof und Chemnitzer Straße [in der Karte als "Mittelstraße" bezeichnet], bis an die Bahrebach reichend ist auch recht groß und gehörte zum Pfarrgut (jetzt Pfarramt). Zu den Besitzungen des Vorwerkes gehörte noch der sog. "Schütz- oder Rittergutswald" sowie Flächen im Bereich Göppersdorf und Herrenhaide auf denen später die Ortschaft Herrenhaide entstand.
Zum besseren Verständnis der nachfolgenden Zeilen fügen wir an dieser Stelle noch eine Erklärung des Begriffes „Rittergut“ ein. In [6] heißt es dazu: Rittergut = Wirtschafts- und Verwaltungseinheit im Kurfürstentum und Königreich Sachsen. Ein Rittergut bestand aus einem Land- und Forstwirtschaftsbetrieb sowie aus Herrschaftsrechten, die der Rittergutsbesitzer in seiner Grundherrschaft ausübte. Der Besitzer des Rittergutes war Erb-, Lehn- und Gerichtsherr und oft auch Inhaber des Kirchenpatronats. "Der Begriff Rittergut leitet sich von der Verpflichtung her, im Kriegsfall Ritter, also bewaffnete Reiter, zu stellen, was aber in der Regel durch Geldzahlung abgegolten wurde.
Die Rittergüter verloren im 19. Jahrhundert ihre Herrschaftsrechte und wurden 1945 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) infolge der Bodenreform auch als Wirtschaftsbetriebe aufgelöst.
Wie wir schon wissen, entstand unser Heimatort auf Geheiß des Ritters Hugo von Wartha um das Jahr 1250 und es ist davon auszugehen, daß die Herren von Wartha, später von Waldenburg, die erste Herrschaft in Wittgensdorf darstellten.i Zum Verständnis der im Nachfolgenden beschriebenen häufigen Besitzwechsel ist es erforderlich, noch ein paar erklärende Ausführungen einzufügen.
Bei Blaschke [1] lesen wir dazu auf Seite 77ff:
Große geschichtliche Bewegungen gehen in der Regel nicht auf nur eine Ursache zurück. Auch die hochmittelalterliche Kolonisation der Gebiete im Osten des Reiches erklärt sich aus einer Reihe von Beweggründen.
Das Streben nach dem Besitz von nutzbarem Grund und Boden, nach Ausbreitung der Herrschaft über Land und Leute war das Lebensgesetz der Feudalordnung, das allen mittelalterlichen Herrschaftsgebilden innewohnte. Deutsche, Polen und Tschechen hatten sich, diesem Gesetz folgend, um das Sorbenland geschlagen. Die Deutschen hatten die Oberhand behalten und so die Ausdehnung ihres Reiches nach Osten zuwege gebracht. Damit waren die politischen Voraussetzungen für die bäuerliche Kolonisation in diesem Gebiet geschaffen.
Die eroberten sorbischen Landschaften bildeten nur mehr oder weniger große Siedlungsinseln im weiten, unerschlossenen Waldland. Herrschaft über Grund und Boden hatte aber nur dann einen Sinn, wenn sie Erträge abwarf, wenn der Boden bebaut und genutzt wurde, wenn Menschen darauf wohnten und arbeiteten. Erst die bäuerliche Arbeit gab ihm seinen Wert. So war es eine günstige Fügung, dass zu jener Zeit in den alten deutschen Stammesgebieten westlich der Saale ein Bevölkerungsüberschuß angewachsen war, der zu einer Entladung drängte, … Was die Ostexpansion der deutschen König, Herzöge, Markgrafen und Ritter mit der Eroberung des Sorbenlandes begonnen hatte, setzten deutsche Bauern mit friedlichen Mitteln, mit ihrer Hände Arbeit fort.
Auf Seite 84f schreibt Blaschke weiter:
Für den Dorfherrn, sei es nun der Bischoff oder der ritterliche Lehnsmann des Markgrafen, musste die Ansiedlung von Neubauern einen materiellen Gewinn mit sich bringen, denn unter den Bedingungen der Feudalordnung und der Naturalwirtschaft war die Herrschaft über Land und Leute die einzige Möglichkeit, um bestimmte öffentliche Aufgaben durch die Bereitstellung von Mitteln zu ermöglichen. So wird hier der Grundgedanke des Lehnswesens auf dessen unterster Ebene deutlich: Der Dorfherr ist Eigentümer des Grund und Bodens, den er an Bauern zu erblichem Besitz ausgibt, den er >>verleiht<<, wogegen ihm von dem dafür zu leistenden Grundzins die Bestreitung seines eigenen Lebensunterhaltes und seines Dienstaufwandes ermöglicht wird. Völlig freies Eigentum gab es unter diesen Bedingungen nicht, Besitz war immer mit Pflichten verbunden. Mit Rücksicht auf die damaligen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse hatte die Gegenseitigkeit zwischen Herrschaft und bäuerlicher Genossenschaft, zwischen Landleihe und Leistungspflicht, einen tieferen Sinn und zunächst durchaus eine Berechtigung. Das auf diese Weise zustande gekommene Verhältnis zwischen einem >>Grundherrn<< und seinen Bauern wird als Grundherrschaft bezeichnet.*
Der sich aus diesem Verhältnis ergebenden Leistungspflicht kamen die Bauern in Form von Natural- und Geldabgaben nach. Dies erfolgte anfangs im doch recht geringem Umfang, um die ohnehin für uns unvorstellbaren Belastungen der Siedler durch Rodung, Anlage der Felder, Hausbau etc. nicht noch weiter zu erhöhen. In den Ortschaften entstanden freie Genossenschaften der Bauern, welche die Feldwirtschaft beherrschten und dem Dorfherrn als gleichberechtigte Partner gegenüberstanden. Dabei ist zu beachten, dass diese Abgaben sowohl für den Grundherrn als auch für die Gemeinden zur Verfügung standen. Während die Grundherren damit ihre eigenen Bedürfnisse befriedigten, wurden die Mittel für die Gemeinden zur Entwicklung der Infrastruktur und der Absicherung gemeindespezifischer Aufgaben genutzt. Abgaben an die Kirchen, Blaschke spricht hier z.B.: von einer Ortspfarrei, sicherten deren Aufgaben, wie die Unterhaltung der Pfarrer und anderer Bediensteter, Unterhaltung der kirchlichen Bauten und sonstiger Anlagen (Friedhof) [1]. Mit dem fortschreitenden Ausbau der Ortschaften ergaben sich nun allerdings für die Grundherren auch immer weiter steigende Erträge aus ihrem Besitz. Damit stellten die Besitzungen für die Grundherren letztendlich in bare Münze zu fassende Werte dar und wurden somit auch zu Wertgrößen, welche sich zu den verschiedensten "Geschäften" nutzen ließen. Die Geschichte unseres Heimatortes birgt hierzu fast alle möglichen Varianten.
Wie schon im Teil 1 unseres Beitrages ist uns auch hier Horst Strohbach mit seiner Schrift: "Chronik des Mulde-Chemnitz-Dreiecks - im Gaue Chutizi unweit des Chemnitz-Flusses" [2] eine wertvolle Quelle. In seiner Aufstellung zu den wechselnden Grundherrschaften lesen wir den ersten Eintrag:
- 1322 Heinrich von Waldenburg reicht das Dorf Wittgensdorf dem Kloster Chemnitz
Die Waldenburger waren die ersten Grundherren von Wittgensdorf. Hugo von Wartha war der erste Vertreter dieser Herrschaft in unserem Gebiet. Einer seiner Nachkommen war Heinrich, Herr von Waldenburg und Wolkenstein, Vogt des Klosters Chemnitz (1331) urkundlich 1301 bis 1343 (geb. um 1278; gest. nach 1343); verheiratet mit Euphemia, urkundlich 1317.
Leider lässt sich in der Literatur kein direkter Nachweis dieser „Lehnung“ oder „Reichung“ ermitteln. In der Urkundensammlung "CODEX DIPLOMATICUS SAXONIAE REGIAE" finden wir im "Urkundenbuch der Stadt Chemnitz und ihrer Klöster " (CDS II 6), Urkunden des Benediktinerklosters die Urkunde Nummer 338 von 1322, in welcher wir lesen:

Aus dieser und anderen Urkunden ist zu entnehmen, dass diese "Reichungen" eine gängige Praxis der Erweiterung der Einkünfte des Chemnitzer Benediktinerklosters und der Klöster im allgemeinen waren.
- 1372-78 Die Herrschaft Waldenburg gelangt in die Hände der Herren von Schönburg. Dazu lesen wir in: "Geschichte des Fürstlichen und Gräflichen Stammhauses Schönburg" Band I, 1182 - 1419 von Theodor Schön folgenden Text:


- 1400 Ilse, Friedrich von Korbitz` eheliche Wirtin erhält für ihr Leibgedinge Rochsburg, Arnsdorf, Wittgensdorf.. usw. Mangberg.
Ein Leibgedinge ist die Verpflichtung, Naturalleistungen wie Wohnung, Nahrungsmittel, Hege und Pflege gegenüber einer Person bis zu deren Ableben zu erbringen, die meist bei Hofübergaben in der Landwirtschaft zwischen Übergeber und Übernehmer vereinbart wird. Quelle:https://de.wikipedia.org/wiki/Leibgedinge
- 1414 Friedrich Markgraf zu Meißen, leiht Fridrune, der Gattin Albrechts des Burggrafen zu Leisnig und Herrn zu Rochsburg u.a. das Dorf "Wittichindorf" mit dem forbrig, zinsen, Archin, fischereien und das wassergut Kempnitz von der molen Wittichendorf bis an den schwarzenstock zum leibgedinge. Sonntag nach drei königstage 1414. Sie ist eine Gräfin von Stollberg". (Cop. 1303, fol. 106)
Albert VII. (Albrecht IX.), Burggraf von Leisnig genannt "Wirt", Herr zu Rochsburg (1399– 1433), Herr zu Penig (1423–1433), Graf von Leisnig (1427), Herr zu Mutzschen (1433–1435), „der Jüngere“ (1404), urkundlich 1364, († nach 30. August 1436); verheiratet mit Friederun, urkundlich 1419 bis 1433
- 1436 Bei der Teilung der Herrschaft Penig - Rochsburg wird Wittgensdorf als Bestandteil der Herrschaft Rochsburg aufgeführt. Die betr. Stelle der Urkunde lautet: "Erfahrt, wie Albrecht der Jüngere, Burggraf von Leisnig, mit seinem Bruder, Graf Otto, teilte und von seinem Vater Albrecht um eine Schuld kaufte. Wir Albrecht der Jüngere, Burggraf von Leisnig und Herr zu Rochsburg, sind Willens und tun allen kunt, die diesen Brief sehen, hören oder lesen, dass Wir mit Unserem lieben Bruder, Graf Otto, geteilt haben und Rochsburg neben den folgend genannten Dörfern Wittgensdorf, Burkersdorf, Hartmannsdorf, Mohsdorf, Heiersdorf, Arnsdorf, Chursdorf und Helsdorf zu Unserem Teil wird."
In der Dissertation "Die führenden Mindermächtigten im Reichsterritorium Pleißenland", Wien 2014, von Dr. Nikolaus Schönburg-Hartenstein finden wir für den Zeitraum 1448 bis 1548 eine interessante Übersicht zu den in diesem Zeitraum wechselnden Besitzern. Strohbach [2] nennt ebenfalls diese Besitzer.

- 1479 Meister Arnold von Westfalen nimmt Bauten am Schlosse Rochsburg vor, ebenso am Hofe zu Wittgensdorf. (local 10361 Dresden HSta.) Hierzu haben wir im Teil 1 unseres Beitrages ausführlich referiert.
- 1493 Hans von Einsiedel, wohnhaft zu Penig, bekennt, daß er mit Wissen seiner ehel. Wirtin Magdalena und seinen berechtigten Verwandten den Hof und die Güter zu Wittichendorf von Herzog Georg zu Lehen rührende an den ehrbaren Ulrich Schütz von Chemnitz vollständig verkauft habe. Datum 1493 Dienstag nach Miserjardias (gemeint ist hier der zweite Sonntag nach Ostern, genannt Misericordias) Copial Leisnig1304, fol. 130.An den betr. Schütze erinnert noch der Schützwald, auch Ritterguts- oder Gemeindewald genannt.
Ulrich Schütz soll nach [4] um 1470 mit seinem Bruder Johannes von Nürnberg, hier wird er 1454 im "Nürnberger Briefbuch Nr. 25 auf Seite 6 als "Überbringer einer "Kredenz" an den Burggrafen zu Teintz" namentlich erwähnt, nach Chemnitz gekommen sein. Schon 1484 gehört er dem Rat der Stadt an und begleitet 1485, 1498, 1499, 1502 das Amt des Regierenden Bürgermeisters. Er heiratet die Tochter des Ratsherren Nikel Tyle. Die Ehe bleibt kinderlos, Schütz gelangt aber mit dieser Ehe zu umfangreichen Besitztümern sowie Beteiligungen am Erzbergbau und Verhüttungseinrichtungen. Nach dem Tod seiner ersten Gattin heiratet er Magdalena von Erdmannsdorf. Mit ihr hat er acht Söhne und kommt in den Besitz der Herrschaft Erdmannsdorf. Schütz stirbt um das Jahr 1505.
- 1503 vertauschten die Brüder Heinrich und Götz von Ende mit Georg dem Bärtigen Kriebstein gegen Rochsburg und gelangten so in den Besitz von Rochsburg und Wittgensdorf
- 1531 Wolf von Ende geb. 1490 in Kayna, gest. 13.2.1555, besonders die Schäferei wird genannt.
- 1548 kaufen die Brüder Hugo, Georg und Wolf von Schönburg die Herrschaft Rochsburg für 50 000 Gulden. Es sind dies die Herren von Waldenburg und Penig - Glauchau.
Kinder von Ernst II., Freiherr von Schönburg (* 1486 Glauchau, † 12. September 1534), verheiratet mit Amalia Burggräfin von Leisnig († 1559) sind:
- Wolf (1527–1532)
- Johann Ernst (1528–1545)
- Georg I. (1529–1585)
- Hugo I., Freiherr von Schönburg-Waldenburg († 1565)
- Anna (1531–1556)
- Wolf II (1532 - 1581)
- Dorothea (1534 - 1539)

Wolf II. Herr von Schönburg * 30.10.1532 Glauchau † 8.9.1581 Rochsburg Rochsburg, Dorfkirche Quelle: SLUB Dresden, Abt. Deutsche Fotothek
- 1619 ein Wolf von Schönburg wird im Matrikel als Grundherr von Wittgensdorf genannt.
- 1625 seit dieser Zeit tritt teils als Nachinhaber, teils auch als Besitzer von Wittgensdorf der aus Prag kommende Herr Neerhof von Holderbergk auf. (vgl. in [2] Rittergut zu Berthelsdorf) Grabstein des Johan Neerhof von Holderbergk (gestorben am 02.03.1635) auf dem Wittgensdorfer Friedhof


Der Grabstein wurde bei Sanierungsarbeiten in der Kirche aus einem alten Fundament unter dem Altar geborgen. Er hat folgende Inschrift:
"HIER RUHET IN GOTT DER WEILAND EHRENFESTE HERR JOHAN NEERHOF VON HOLDERBERGK; VORNEHMER BÜRGER UND HANDELSMANN; AUCH EVANGELISCHER KIRCHENRATH ZU PRAGA WELCHER IM JAHR 1635 DEN II. MARTII (März) FRUHE ZWISSEN 2 UND 3 UR ALLHIER ZU WITTGENSDORF SEELIG VERSCHIEDEN SEINES ALTERS IM 66 JAHR"
- 1674 Mit dem Jahr 1674 geht Wittgensdorf in den Besitz der Schönberger aus der MaxenPurschensteiner Hauptlinie über. Der erste Besitzer ist Abraham von Schönberg, geboren 1649, gestorben 1684. Er ist verheiratet mit Johanna Juliane Christina, Edle von der Planitz.
Die Geschichte der Familie von Schönberg ist sehr alt und reicht bis in das Jahr 1170 zurück. Lorenz Peckstein schreibt über die älteste Geschichte der Familie von Schönberg im zweiten Band des "Theatrum Saxonicum" von 1608 folgende Zeilen:
"Inmassen denn in Chronicis zu befinden / daß bald mit angehenden Bergwerg zu Freyberg / so zuvorn ein Dorff gwesen / und Oberlaußnitz geheissen / die von Schönberg ihren Sitz in dero Gegend gehabt / und allbereitbeit bey den Marggrafen von Meyssen und Otto Divito [Otto der Reiche] Anno 1170 in Gnaden und Flore gewesen ".
Die Nachricht, dass die Familie von Schönberg seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts in der Mark Meißen ansässig ist, deckt sich mit dem heutigen Wissensstand [8]. Mit dem von 1282 - 1284 mehrfach in den Urkunden des Klosters Altzella genannten Sifrid von Schönberg beginnt die genealogisch gesicherte Stammreihe (vgl. hierzu: "Die Geschichte der Familie von Schönberg in Sachsen" auf der Internetseite www.familie-von-schoenberg.de). Die Familie gliedert sich auf in zwei Hauptäste (Purschenstein und Schönberg), 3 Hauptzweige (Stollberg, Sachsenburg und Reinsberg) sowie auf die Maxen - Purschensteiner Hauptlinie. Uz von Schönberg (*1572, +1657) wird als Stammvater des Hauses Maxen - Purschenstein bezeichnet. Er war verheiratet mit Margaraetha Sybilla von Bünau (+1674) [5]. Deren Sohn Abraham von Schönberg war der erste Herr auf Wittgensdorf aus dem Haus derer von Schönberg.
- 1674 Abraham von Schönberg (*1649; +1584)


- 1684 erben die vier unmündigen Söhne: Adam Friedrich, +29.3.1703, Caspar Abraham usw. Sie wurden durch ihren Vormund Hans Heinrich von Schönberg vertreten.


Hier möchten wir eine zur allgemeinen Geschichte der Familie von Schönberg gehörende Einfügung vornehmen. Der ältere Bruder von Caspar Abraham, Adam Friedrich, wuchs in Wittgensdorf auf und studierte in Leipzig Berg- und Hüttenwesen. Der damalige Oberberghauptmann Abraham von Schönberg versprach, ihn als Vizeberghauptmann anzustellen. Leider verstarb er schon 1703 in Bozen bei einer Italienreise im Alter von nur 22 Jahren [8].
- 1753 Caspar Abraham von Schönberg (*1680, +1763) ist 1743-47 Erb-, Lehn- und Gerichtsherr auf Maxen, Reichsstädt, Wittgensdorf und Cunnersdorf

- 1747 Christian Ehrenreich von Schönberg (geb. 21.05.1719 in Müglitztal, gest. 20.11.1801 in Dresden), Königlich Polnischer und Chursächsischer Kammerherr und Oberstleutnant der Cavallerie. Gemälde von 1719 (Öl auf Leinewand) aus dem Umkreis von Anton Graff († 22.06. 1813 in Dresden)

- 1800 1800 - 1803 Caspar Carl Friedrich von Schönberg (geb. 09.03.1748 in Cziroslowitz, Polen, gest. 20.06.1803 in Müglitztal), kurfürstl. sächs. Major d. Kavallerie

- 1805 Carl August von Schönberg(geb. 30.01.1781 in Lobstädt, gest. 14.06.1841 in Freiberg) verkauft am 25.8.1828 das Rittergut an den Kaufmann Carl Sigismund (von) Albanus aus Chemnitz.
Um 1877 etwa folgte eine Familie Günther, dann Friedrich Heinrich Rolle, der es 1890 an Max Martin Stahl veräußerte. Von dessen Erben übernahm 1817 der Fabrikbesitzer Alfred Escher das Rittergut.
Zu Ehren und zum Andenken an den letzten Besitzer des Rittergutes und seine Familie wollen wir hier ein wenig ausführlicher auf deren Geschichte eingehen:
1936 verkaufte Alfred Escher das Rittergut an den Landwirt Emil Fritz Raschke, geboren im Jahr 1900 in Hain bei Borna/Leipzig. Er stammte aus einer alten Bauernfamilie, deren Stammgut sich über 200 Jahre in Familienbesitz befand. Nach einer fundierten theoretischen und praktischen Ausbildung zum Landwirt übernahm er 1925 das Rittergut Wiederau und führte es als Pächter bis 1937.
Kurz vor Ablauf dieser Zeit erwarb er von Herrn Fabrikdirektor Escher aus Chemnitz das Rittergut Wittgensdorf. Der Gutshof befand sich, wie aus einem Schreiben von Hr. Raschke hervorgeht, in einem baulich unvorstellbar schlechten und ruinenhaften Zustand. Das, wie er es nennt - tote Inventar, war altmodisch, unzweckmäßig und zum großen Teil unbrauchbar. Der Hof und die Feldwege waren in nasser Jahreszeit ein grundloses und schlammreiches, von Unrat und üppigem Unkraut geziertes Bewegungsareal. Die Ackergrundstücke waren extensiv genutzt, verunkrautet und stark drainierungsbedürftig. Damit konnte er nicht, wie erschreibt dem alten Bauernwort „Gebäude stützen – Felder nützen“ fröhnen, sondern musste bei gleichzeitigem „Feldernützen“ die Gebäude aufbauen. Es zeigt seine soziale Einstellung, dass die erste Baumaßnahme die „Herrichtung von zeitgemäßen, sauberen und freundlichen Leutewohnungen“ war, um die Grundlage für eine leistungsfähige und leistungsfreudige Mitarbeiterschaft zu schaffen.
Seine Tochter, Frau Traute Taubert geb. Raschke schreibt dazu in einer uns vorliegenden Niederschrift folgende Zeilen:
„In der neuen Heimat wartete viel Arbeit auf die Eltern. Der Hofraum war für Jahre ein Bauplatz, die Gebäude Ruinen. In den ersten Monaten verfiel das Dach der linken Stallecke. Unser Leben gestaltete sich bescheiden und sparsam, aber sehr geordnet, vorausschauend und nicht ohne ein solides Niveau".
Fotos, welche den desolaten Zustand des Hofes bei der Übernahme und die darauffolgende Rekonstruktion/Neubau zeigen, haben wir bereits im Teil 1 unseres Beitrages veröffentlicht. Durch seine zielstrebige Arbeit gelang es Hr. Raschke in einer verhälnismäßig kurzen Zeit, den Hof auf ein überdurchschnittliches Niveau in jeglicher Hinsicht zu heben. Dafür ließ er die große Hofscheune bis auf die Grundmauern abtragen und unter Beibehaltung des alten äußerlichen Baustiles neu errichten. Ein sich anschließender neuer Speicher mit den damaligen modernsten Einrichtungen (Dreschmaschinenstand mit pneumatischer Förderung und Trennung der anfallenden Produkte, pneumatische Förderung des eingebrachten Heues etc.) bildete mit der großen Hofscheune das Herzstück des Gutshofes. Es erfolgte ein Umbau der Ställe nach arbeitssparenden und arbeitserleichternden Gesichtspunkten. Die Viehzucht wurde nach den neuesten Erkenntnissen gestaltet und lieferte schon bald messbare Ergebnisse. Die Milchleistung des Hofes lag im Durchschnitt bei 2800 ltr/Kuh und Jahr, die durchschnittliche Leistung im Ort betrug ca. 1700 ltr/Kuh und Jahr. Durch Umgestaltung der Ackernutzung wurde der Anbau von Feldgemüse, Ölfrüchten, Kartoffeln, Zuckerrüben und Grassamen und Getreide wesentlich gesteigert. Dies gipfelte schließlich in der Berufung durch die Landesbauernschaft Sachsen zum zugelassenen Betrieb der Saatenanerkennung in den Fruchtarten Getreide und Rübensamen schon im Jahr 1937.
Frau Traute Taubert bemerkt dazu in ihrer schon o.a. Niederschrift:
"Bis 1945 konnte in jeder Hinsicht mit dem Rittergut nichts Besseres geschehen: Aufbau innen und außen, fast alles bis auf die Grundmauern erneuert, nach dem damals neuesten Stand der Landtechnik zur Muster-, Saatgut- und Lehrwirtschaft eingerichtet".
Trotz der Kapitulation Hitlerdeutschlands im Mai 1945 hatten sich gerade in den Dörfern Sachsens auf Grund der recht geringen Kriegsfolgen gewisse Strukturen und Regeln erhalten. An erster Linie stand zwar die Sicherung der Nahrungsmittelbeschaffung und -produktion, aber auch die Aufnahme der Industrieproduktion in unzerstörten Betriebsstätten wurde mit großen Bemühungen vorangetrieben. Auf Anordnung der SMAD (Sowjetische Militäradministration in Deutschland) mussten in großen Betrieben eine Betriebsverpflegung eingerichtet werden. Trotz der 1945 durchgeführten Enteignung von Landwirtschaftbetrieben mit einem Grundbesitz ab 100 ha und Betrieben von sog. "Naziaktivisten" wurden Betriebe von nicht belasteten Gutsbesitzern offensichtlich weiter geführt. Auch Hr. Raschke war hier mit seinem Hof beteiligt. In einem Schreiben vom 29.9.45 an den damaligen Bürgermeister von Wittgensdorf eines nicht ermittelbaren Ausstellers heißt es:
"Im Interesse der Kommunistischen Partei, des weiteren Aufbaues und der reibungslosen Nahrungsmittelversorgung - auch für meine Betriebsküche - ist es das einzig Richtige, wenn Raschke auf seinem ehemals eigenen, nun enteigneten Betrieb als Pächter wieder eingesetzt wird. Dies ist auch für die Gemeinde als jetzigen Besitzer des Gutes besser, ist im Sinne von Herrn N. als verantwortlicher Landrat und hilft überdies den für die Partei ( KPD ) sonst unvermeidlichen auftretenden Streit zu vermeiden. Zudem gewinnen wir Raschke, der von der Naziseite schwer enttäuscht worden ist, für unsere Sache und ich glaube nicht nur, sondern weiß bestimmt, dass er dann auch in unserem Sinne noch mehr am Aufbau und der Produktion von Lebensmitteln mithelfen wird."
Wir sehen also auch hier, dass Hr. Raschke ein für sein Wissen, seine Tatkraft und für sein erfolgreiches Wirtschaften anerkannter Landwirt war und, wie im o.a. Schreiben auch angeführt, eine wichtige Größe bei der Lebensmittelproduktion in Wittgensdorf darstellte. Dies sollte jedoch die damals Verantwortlichen nicht abhalten, die Familie Raschke öffentlich zu demütigen und sie zum schnellsten Verlassen des Hofes aufzufordern. Auch hier gibt uns das schon o.a. Schreiben eine genaue Information.
Wörtlich heißt es als mündliches Zitat aus einem Schreiben des Hr. Raschke an den Landrat:
"Der Bürgermeister erschien mit einem großen Aufgebot von Männern und wollte die Verlassung des Betriebes innerhalb 3 Stunden durchsetzen. Die bei dieser Angelegenheit erfolgten Ungehörigkeiten übelster Art wollte er hierbei nicht berühren."
Trotz aller Fürsprache durch offensichtlich maßgebliche Personen musste die Familie Raschke im Herbst 1945 ihre Heimat verlassen und wurde bei einer achttägigen Fahrt im Viehwaggon nach Prora/Rügen deportiert.
Frau Traute Taubert schreibt dazu in ihren schon zitierten Erinnerungen das Folgende:
"Die Freunde von früher wurden bis auf ein paar ganz Treue immer weniger, jeder hatte Angst mit uns in Verbindung zu stehen. Das "keine Heimat mehr haben" war für uns ein ganz neues Gefühl, wie entwurzelt, keinen Boden unter den Füßen haben. Unter diesen Umständen als Entehrte, Schutzlose, Verbrecher dazustehen. Ich musste sehen u.a., wie fremde Leute freien Zugang zu meinem Elternhaus hatten, während ich, verbotener weise, heimlich hinter dem Schuppen nahe der Haustür, mich versteckte und nichts mehr verstand !"
Nach einer gelungenen Flucht von Prora/Rügen wurde die Familie im Raum Leipzig von ihrer Verwandtschaft aufgenommen. Herr Raschke wurde hier sofort wieder tätig und half alleinstehenden Bäuerinnen, deren Männer gefallen oder noch in Kriegsgefangenschaft waren, den Hof zu führen.
Abschließend wollen wir noch einmal auf die Liquidierung der Rittergüter und den Abriss vieler erhaltenswerter historischer Gebäude dieser Liegenschaften eingehen. Wie schon o.a., beschloss schon 1945 die SMAD die Durchführung der Bodenreform. Dazu erließen die Länder in der SBZ die notwendigen Gesetze. Die enteigneten Gutsbesitzer wurden mit ihren Angehörigen auf die Insel Rügen deportiert. Um jedoch nun die "Liquidierung der Feudalklasse" voranzutreiben, ordnete die SMAD in ihrem Befehl 209 den Abriss sämtlicher Schlösser und Herrenhäuser an [7]. Ausgenommen waren Immobilien, welche als Verwaltung, Schule oder Gesundheitseinrichtung zu gebrauchen waren. Einzig das Schloss Augustusburg durfte als Museum in Sachsen bestehen.
Der damalige sächsische Innenminister Kurt Fischer (1900 - 1950) erläuterte 1948 in der Sächsischen Zeitung die "Notwendigkeit" der Abbrüche mit folgenden Worten:
"zur Gewinnung von Baumaterialien und auch aus der Erkenntnis heraus, dass es Zeit ist, unserem Land ein neues Gesicht zu verleihen, werden auf Beschluss der Landesbodenkommission alle ehemaligen Schlösser und Herrenhäuser der Junker durch Abbruch der Nebengebäude ihres Gutscharakters entkleidet. .... "
Wie und in welchem Umfang die Abbrüche durchgeführt wurden, lag an den jeweiligen Bürgermeistern und SED-Funktionären. In Wittgensdorf wurde dieser Beschluss mit Akribie erledigt, wir sind im Teil 1 unseres Beitrages darauf eingegangen.
Der Verfasser erinnert sich noch an eine Standpauke, die uns anlässlich eines Schulbesuches im Limbacher Rathaus in den 50iger Jahren ein älterer Herr verpasste, weil in Wittgensdorf in frevelhafter Art, wie er meinte, "der wundervolle Kuhstall des Rittergutes mit seinem Porphyrsäulen und Kreuzgewölben" sinnlos abgebrochen und die Säulen als Begrenzung des Schulberges genutzt wurden. Der alte Herr könnte der Historiker Horst Strohbach [2] gewesen sein.
Mit diesen zum Nachdenken anregenden Zeilen wollen wir den zweiten Teil unseres Beitrages zur Geschichte des Rittergutes Wittgensdorf abschließen. In einem Beitrag zur Kirche Wittgensdorf werden wir nochmals auf die Rittergutsherren in ihrer Rolle als Inhaber des Kirchenpatronats eingehen.
Ullrich Nier
Ortschronist
Kultur- und Heimatverein Wittgensdorf e.V.
Literaturverzeichnis:
[1] - Karlheinz Blaschke, Geschichte Sachsens im Mittelalter, Verlag C.H. Beck, München, 1990
[2] - Horst Strohbach, Chronik des Mulde-Chemnitz-Dreiecks - im Gaue Chutizi unweit des Chemnitz-Flusses, Seiten 253 - 256, Handschrift, Stadtarchiv Chemnitz
[3] - Gerhard Riemann, Heimatgeschichte Wittgensdorf, unveröffentl. Beitrag zur Geschichte des Rittergutes
[4] - Rudolf Abigt, Der Chemnitzer Bürgermeister Ulrich Schütz und sein Geschlecht, Mitteilungen des Vereins für Chemnitzer Geschichte, Heft XXVI. Jahrbuch für 1927/28
[5] - Frieder Jentsch, Abraham von Schönberg auf Wittgensdorf (1649 - 1684) und ein historischer Irrtum, in: Mitteilungen des Freiberger Altertumsvereins 100 (2007), Seite 171 – 179
[6] - v.Schönberg`sche Stiftung, Die Familie von Schönberg in acht Jahrhunderten, Begleitheft zur Ständigen Ausstellung im Schloss Nossen, druckspecht langenstriegis GmbH, 2009
[7] - Matthias Donath, Schlösser im mittleren Erzgebirge, edition Sächsische Zeitung, Meißen 2009, Seite 23 ff
[8] - Matthias Donat, Rotgrüne Löwen Die Familie von Schönberg in Sachsen, Regionalverlag Elbland, Meißen, 2014